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   BVerwG, 20.10.1992 - 1 B 23.92   

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https://dejure.org/1992,4639
BVerwG, 20.10.1992 - 1 B 23.92 (https://dejure.org/1992,4639)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1992 - 1 B 23.92 (https://dejure.org/1992,4639)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1992 - 1 B 23.92 (https://dejure.org/1992,4639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO - Anwendung des § 45 BRAO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 45; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Zu den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO (hier: Beanstandung der Anwendung des § 45 BRAO ).

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2066
  • NVwZ 1993, 896 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.01.1991 - 1 B 137.90

    Anforderungen an die Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1992 - 1 B 23.92
    Auch der beschließende Senat hat es in dem gegen den Kläger ergangenen Beschluß vom 8. Januar 1991 - BVerwG 1 B 137.90 - (Buchholz 350 § 73 BRAO Nr. 2) bereits als nicht klärungsbedürftig angesehen, daß eine Rechtsgrundlage für einen solchen Anspruch nicht gegeben ist und sich insbesondere nicht aus der Bundesrechtsanwaltsordnung herleiten läßt.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1982 - 9 S 242/80

    Rechtsweg zu den Ehrengerichten für Rechtsanwälte - Standesrechtliches

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1992 - 1 B 23.92
    Die standesrechtliche Aufsicht der Rechtsanwaltskammer über ihre Mitglieder dient nicht der Wahrung individueller Belange, sondern dem öffentlichen Interesse, so daß Dritte keinen Anspruch gegen die Kammer auf eine Aufsichtsmaßnahme oder auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung über ein etwaiges Einschreiten gegen ein Mitglied haben (vgl. ferner VGH Mannheim, NJW 1982, 2011; Feuerich, BRAO, 2. Aufl. 1992, § 73 Rdnr. 34; Jessnitzer/Blumberg, BRAO, 6. Aufl., § 73 Rdnr. 9).
  • BGH, 07.07.2021 - AnwZ 1/21

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Eröffnung des Rechtswegs zur

    Die berufsrechtliche Aufsicht der Rechtsanwaltskammer über ihre Mitglieder dient nicht der Wahrung individueller Belange, sondern dem öffentlichen Interesse, so dass Dritte keinen Anspruch gegen die Kammer auf eine Aufsichtsmaßnahme oder auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung über ein etwaiges Einschreiten gegen ein Kammermitglied haben (vgl. BVerwG, NJW 1993, 2066, 2067; VGH Mannheim, NJW 1982, 2011 f., Weyland/Weyland, BRAO, 10. Aufl., § 73 Rn. 46; Hartung in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 73 Rn. 43; Lauda in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 73 Rn. 47 mwN).
  • VG Köln, 03.05.2012 - 1 K 4750/11

    Anspruch Dritter gegen die Rechtsanwaltskammer auf eine Aufsichtsmaßnahme oder

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. u.a. Beschlüsse vom 08.01.1991 - 1 B 137/90 - und vom 20.10.1992 - 1 B 23/92 - habe ein Nichtmitglied einer Rechtsanwaltskammer keinen Anspruch gegen die Kammer auf eine Aufsichtsmaßnahme oder auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung über ein etwaiges Einschreiten gegen das Mitglied der Rechtsanwaltskammer.

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 8.01.1991 - 1 B 137/90 - und vom 20.10.1992 - 1 B 23/92 -, beide in juris, so auch das Bayerische Verwaltungsgericht München, Urteil vom 14.04.2005 - M 17 K 7335/03 - .

  • VG Köln, 24.05.2012 - 1 K 4750/11

    Berufsrechte und -pflichten: Kein Anspruch auf Tätigwerden der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG - vgl. u.a. Beschl. v. 8.1.1991 - 1 B 137/90 - und v. 20.10.1992 - 1 B 23/92 - habe ein Nichtmitglied einer RAK keinen Anspruch gegen die Kammer auf eine Aufsichtsmaßnahme oder auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung über ein etwaiges Einschreiten gegen das Mitglied der RAK.

    (Vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.1.1991 - 1 B 137/90 - und v. 20.10.1992 - 1 B 23/92 -, beide in juris, so auch das Bayerische VerwG München, Urt. v. 14.4.2005 - M 17 K 7335/03.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - 4 A 1188/19

    Ablehnung; Allgemeinheit; Aufhebung der Bestellung; Aufsichtsmaßnahme;

    vgl. BGH, Beschluss vom 7.7.2021 - AnwZ 1/21 -, juris, Rn. 15, unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 20.10.1992 - 1 B 23.92 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 19.1.2022 - 4 E 30/22 -, juris, Rn. 7 f., jeweils bezogen auf entsprechende Aufsichtsbefugnisse der Rechtsanwaltskammer über ihre Mitglieder.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2022 - 4 E 30/22

    Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren

    vgl. BGH, Beschluss vom 7.7.2021 - AnwZ 1/21 -, juris, Rn. 15, unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 20.10.1992 - 1 B 23.92 -, juris, Rn. 6.
  • OLG Saarbrücken, 04.08.2023 - 1 Ws 28/23

    Nichtzulassung der Anklage bestätigt: Ärztekammerpräsident hat keine

    Sie dient vielmehr allein dazu, die ordnungsgemäße ärztliche Berufsausübung im Allgemeininteresse zu gewährleisten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 u.a. -, juris Rn. 104; für die Aufsicht der Rechtsanwaltskammern über ihre Mitglieder: BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - 1 B 23/92 -, NJW 1993, 2066).
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2015 - 8 ME 149/15

    Aufsicht; PKH Beschwerde; Rechtsanwaltskammer; subjektives Recht

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 20.10.1992 - BVerwG 1 B 23.92 -, NJW 1993, 2066, 2067; Beschl. v. 8.1.1991 - BVerwG 1 B 137.90 -, Buchholz 350 § 73 BRAO Nr. 2) und auch des Senats (Urt. v. 27.9.1991 - 8 L 48/89 -, Umdruck, S. 5; Beschl. v. 26.7.1990 - 8 L 32/89 -, Umdruck, S. 6) ist geklärt, dass die standesrechtliche Aufsicht der Rechtsanwaltskammer über ihre Mitglieder nicht der Wahrung individueller Belange, sondern dem öffentlichen Interesse dient, wie auch die Staatsaufsicht über die Rechtsanwaltskammern nicht die Wahrung individueller Belange bezweckt.
  • OVG Sachsen, 02.03.2017 - 1 C 7/14

    Normenkontrolle; Verbandsklage; Streitwert; Urteilsergänzung

    2 Der Senat weist darauf hin, dass das Normenkontrollurteil vom 23. August seit 21. Februar 2017 rechtskräftig ist, weshalb die von der Beigeladenen mit Schriftsatz vom 10. November 2016 beantragte Urteilsergänzung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit (§ 167 VwGO i. V. m. § 716 ZPO) nicht mehr ergehen kann (vgl. bereits BVerwG, Beschl. v. 20. Oktober 1992, NJW 1993, 2066, 2067).
  • OVG Hamburg, 12.07.2021 - 3 So 27/19

    Anspruch auf Bescheidung einer berufsrechtlichen Beschwerde

    Der Annahme eines sich aus § 73 Abs. 3 BRAO ergebenden subjektiven Rechts auf "Bescheidung" einer Beschwerde und Mitteilung hierüber steht auch nicht entgegen, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Dritte keinen Anspruch gegen die Kammer auf eine bestimmte Aufsichtsmaßnahme oder auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung über ein etwaiges Einschreiten gegen ein Kammermitglied haben (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 20.10.1992, 1 B 23/92, NJW 1993, 2066, juris Rn. 6, m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 31.05.2002 - 2b O 265/01

    Schmerzensgeld/Entschädigung

    Daraus folgt zum einen, dass Dritte keinen Rechtsanspruch gegen die Kammer auf eine fehlerfrei Ermessensentscheidung über ein etwaiges Einschreiten gegen ein Mitglied haben, vgl. BVerwG, NJW 1993, 2066, soweit diesen nicht ausdrücklich ein Rechtsanspruch auf Tätigwerden der Kammer eingeräumt ist.
  • VG Düsseldorf, 30.08.2005 - 26 K 1901/05

    Anforderungen an das Vorliegen der Klagebefugnis zur Erhebung einer allgemeinen

  • VG Ansbach, 20.04.2016 - AN 4 K 15.02621

    Erneute Erhebung einer bereits zuvor erhobenen, aber zurückgenommenen identischen

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